CORONA REGELUNGEN
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Im Freistaat Bayern und somit auch im Wohnstift am Entenbach gelten, neue gesetzliche Regelungen nach der jeweils gültigen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Ab dem 16.11.2022 haben wir keine hauseigene Teststelle mehr für Sie. Allerdings können Sie sich an gleicher Stelle (Falkenstr. 16), an einer externen Teststelle testen lassen. Dies ist für Sie weiterhin kostenlos. Die Öffnungszeiten sind bis auf Weiteres von:
Montag bis Samstag: von 06:00 Uhr – 11:00 Uhr sowie von 12:00 Uhr – 18:00 Uhr &
an Sonn- und Feiertagen von 08:00 Uhr – 11:00 Uhr sowie von 12:00 Uhr – 18:00 Uhr.
Die Testzeiten sind ohne Gewähr. Beachten Sie bitte Aushänge an der Teststation oder erfragen Sie dort spezielle Öffnungszeiten etwa an Feiertagen. Die Teststelle ist extern und steht mit dem Wohnstift in keinerlei Zusammenhang.
Beachten Sie rechtzeitig an der Teststation zu sein und kalkulieren Sie Wartezeiten, sowohl für den Test selbst, als auch für eventuelle Warteschlangen ein. Die Testzeiten können nicht über- oder unterschritten werden.
ACHTUNG: Beachten Sie bitte, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, immer nach dem bei uns gültigen Schutzmaßnahmenkonzept zu handeln. Je nach vorliegender Situation mit Infektionen und Quarantänen bei uns im Betrieb, kann dies auch schärfere Maßnahmen als gesetzlich üblich bedeuten, damit wir unseren täglichen Betrieb nicht gefährden und die vulnerable Personengruppe bei uns natürlich auch weiter schützen.
Allgemein geltende Regelungen im Wohnstift am Entenbach:
- Ein Zutritt zum Wohnstift am Entenbach und dem dazugehörigen Pflegehaus ist nur unter den 3G-Plus-Regeln gestattet: dies bedeutet getestet, genesen oder geimpft.
- Alle Besucher/- innen müssen einen Antigen-Schnelltest vorweisen.
- Besucher/-innen von Bewohner/-innen von Haus I-IV müssen sich an der Rezeption Entenbachstr. 29 anmelden.
- Besucher/-innen von Bewohner/-innen von Haus V-VI müssen sich an der Rezeption Falkenstr. 16 anmelden.
- Besucher/-innen von Bewohner/-innen von unserem Pflegehaus müssen sich an der Rezeption Falkenstr. 20-22 anmelden.
- Bei Betreten des Wohnstifts oder des Pflegehauses, haben sich alle Besucher/-innen in die dafür vorgesehenen Listen an der Rezeption einzutragen.
- Im gesamten Innenbereich des Wohnstifts und des Pflegehauses gilt FFP2-Maskenpflicht.
- Bei Betreten und Verlassen des Wohnstifts, oder des Pflegehauses sind stets die Hände mit den dafür vorgesehenen Desinfektionsmittelspendern, gründlich zu desinfizieren.
Generell gilt zu beachten, dass wir uns immer an den gesetzlichen Vorschriften des Freistaates Bayern orientieren.
Zuwiderhandlungen gegen die geltenden Vorschriften und Gesetze, müssen vom Haus stets zur Anzeige gebracht werden.